Die AfD tagt gelegentlich im Bündheimer Schloss in Bad Harzburg. Ich empfinde das als Zumutung – und ein bisschen geschichtsvergessen ist das ja sowieso. Lest mal unter Harzburger Front bei Wikipedia.
Eigentlich wollte ich zu dem Thema nur kurz und knapp klarstellen, dass ich die AfD nur noch nach einem Urteil eines Bundesgerichts ins Bündheimer Schloss lassen werde, falls ich 2026 zum Bürgermeister gewählt werde.
Und dann kam es zu dieser Szene beim Bündnis gegen Rechts!
Dort sprach auch Herr Franke von der SPD (Ratsherr der Stadt Bad Harzburg). Er sagt zu dem Thema nur, dass es rechtlich unmöglich sei, die AfD aus dem Bündheimer Schloss rauszuhalten. Das finde ich schwach (mehr in einem kleinen Video).
Die Rechtslage
Tatsächlich ist die Rechtslage deutlich differenzierter, als Herr Franke es dargestellt hat. „Rechtlich unmöglich“ ist schlicht falsch. Die Stadt kann sehr wohl steuern, wer das Bündheimer Schloss nutzen darf – allerdings nicht willkürlich oder parteipolitisch motiviert, sondern über ein klares, neutrales Nutzungskonzept.
Und genau das ist der entscheidende Punkt:
Die Stadt braucht ein Nutzungskonzept, das eindeutig formuliert und klar strukturiert, wer rein darf und wer nicht. Aktuell nutzt die Verwaltung offenbar im Zweifel die bequemste Interpretation: „Wir müssen allen alles geben.“
Das stimmt aber nicht!
Wie die Stadt rechtssicher handeln kann
Kommunale Einrichtungen dürfen zweckgebunden betrieben werden. Dieser Zweck muss schriftlich festgelegt sein und gilt dann für alle gleichermaßen. Genau hier besteht Gestaltungsspielraum.
1. Zweckdefinition: „Kulturelle und historische Bildungsstätte“
Das Bündheimer Schloss ist ein denkmalgeschützter Ort und historisch eng verbunden mit der „Harzburger Front“.
Die Stadt darf deshalb ausdrücklich festlegen:
„Das Bündheimer Schloss dient kulturellen, historisch-bildenden und gesellschaftlichen Zwecken. Parteipolitische Veranstaltungen sind mit diesem Zweck nicht vereinbar und werden daher grundsätzlich nicht vergeben.“
Das ist rechtlich zulässig, solange es alle Parteien gleichermaßen betrifft. Und wenn das dann dazu führt, dass die SPD ihren Ball, der da einmal im Jahr stattfindet, so auch nicht mehr durchführen kann, dann ist das ja wohl der erträglichere Preis – im Vergleich mit Nazis im Bündheimer Schloss.
2. Schutz des historischen Ortes
Wegen der besonderen NS-Geschichte dürfte die Stadt z.B. zusätzlich formulieren:
„Der historische Kontext des Gebäudes verpflichtet zu besonderer Sensibilität. Veranstaltungen, die geeignet sind, das Ansehen der Einrichtung oder den Charakter des Denkmals zu beeinträchtigen, werden nicht zugelassen.“
Diese Formulierung ist im Denkmalschutzrecht anerkannt und gibt der Stadt erheblichen Spielraum – umso mehr als die AfD als gesichert rechtsextrem eingestuft wurde (auch wenn da noch ein abschließendes Urteil fehlt). Insofern könnte man sogar Parteien als Mieter zulassen – und die AfD aus diesem Grund ablehnen.
3. Sicherheits- und Konfliktprognose
Es ist unstreitig, dass Veranstaltungen der AfD regelmäßig
- erhöhte Sicherheitsmaßnahmen erfordern,
- Gegenproteste hervorrufen,
- die öffentliche Ordnung beanspruchen.
Das erlaubt eine zweite klare Nutzungsregel:
„Vermietungen, die erfahrungsgemäß ein erhöhtes Risiko für Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung mit sich bringen, können abgelehnt werden.“
Auch das gilt wieder für alle, ist aber objektiv belegbar – und trifft faktisch die AfD. Insofern könnte man sogar Parteien als Mieter zulassen – und die AfD aus diesem Grund ablehnen.
4. Einheitliche, neutrale Vergabe
Sobald so ein Konzept existiert, ist jede Vermietung an die AfD rechtlich vermeidbar – und zwar dauerhaft. Ich fordere den Rat auf das umzusetzen – und ich fordere Herrn Franke auf, sich dafür ganz besonders einzusetzen, um den Eindruck zu revidieren, dass er das Thema achselzuckend hinnimmt.
Warum das Bündheimer Schloss ein Sonderfall ist
Nur wenige Orte in Niedersachsen haben eine so prägende Rolle in der Geschichte des Nationalsozialismus gespielt wie dieser. Gerade deshalb kann die Stadt mit guten Gründen festlegen,
- dass parteipolitische Veranstaltungen mit rechtsextremem Hintergrund
- oder extremismusnahe Umfeldveranstaltungen
- oder Veranstaltungen mit zu erwartenden Konfliktlagen (Polizeieinsätze)
nicht in diesem Gebäude stattfinden dürfen. Das ist dann kein politisches Urteil – sondern es ist ein Schutz des historischen Ortes im Sinne des Denkmalschutzes, und es ist eine pflichtgemäße Hausrechtsausübung der Kommune.
Was ich als Bürgermeister 2026 anders mache
Ich werde das Nutzungskonzept klar formulieren, rechtsfest machen und für alle transparent veröffentlichen. Danach gilt:
- Keine Veranstaltungen mit rechtsextremem Hintergrund im Bündheimer Schloss.
- Das gilt auch für Parteien.
- Keine Nutzung, die den historischen Charakter des Ortes verletzt.
- Keine Vermietung an Gruppen mit erhöhtem Sicherheitsrisiko.
Und erst wenn ein Bundesgericht mir verbindlich etwas anderes vorschreibt, werde ich das natürlich akzeptieren.
Aber sicher nicht, weil jemand sagt: „Das geht angeblich nicht.“
Arbeitsgemeinschaft ehemals verfolgter Sozialdemokraten
Mich interessiert, was die dazu sagen würden (Link zu Wikipedia). Vielleicht lade ich die ja mal ein ins Schloss.
Warum kann ich mir diese Lösung in 10 Minuten zusammengoogeln,
und der Rat der Stadt schläft vor sich hin, während Nazis im Schloss tagen?
