Ich habe folgende Wahlprogramme sowie das Grundsatzprogramm der AfD durch ChatGPT 4o mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland abgleichen lassen:

Das Ergebnis ist in diversen Punkten relativ klar.


Punkt 6.4 aus dem Grundsatzprogramm der Bundespartei:

Hier fordert die AfD ein Minarettverbot und den Verbot des Muezzin-Rufs im Artikel 4 GG (Religionsfreiheit). Das, was die AfD hier will, ist mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren, weil ein Verbot von Minaretten und dem Muezzin-Ruf die im Grundgesetz garantierte Religionsfreiheit erheblich einschränkt.


Punkt 7.1 aus dem Grundsatzprogramm der Bundespartei:

Hier fordert die AfD die Auflösung des Euro und die Rückkehr zu nationalen Währungen im Artikel 23 GG (Europäische Integration). Das, was die AfD hier will, ist mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren, weil die Rückabwicklung des Euros und eine Abkehr von der EU-Integration der im Grundgesetz verankerten Verpflichtung zur europäischen Zusammenarbeit widersprechen.


Punkt 5.3 aus dem Wahlprogramm der Bundespartei für den Bundestag 2021:

Hier fordert die AfD eine Einschränkung des Asylrechts im Artikel 16a GG (Asylrecht). Das, was die AfD hier will, ist mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren, weil die Forderung nach einer generellen Einschränkung des Asylrechts das verfassungsmäßig garantierte Grundrecht auf Asyl untergraben würde.


Punkt 3.2 aus dem Wahlprogramm der AfD-Landespartei Bayern zur Landtagswahl 2023:

Hier fordert die AfD eine Reduzierung von Sozialleistungen für Migranten im Artikel 1 GG (Menschenwürde) und Artikel 3 GG (Gleichheit vor dem Gesetz). Das, was die AfD hier will, ist mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren, weil die vorgeschlagene Reduzierung von Sozialleistungen nur für bestimmte Gruppen gegen das Gleichheitsgebot verstößt und die Menschenwürde aller Menschen unabhängig von ihrer Herkunft verletzt.


Punkt 2.1 aus dem Wahlprogramm der AfD-Landespartei Sachsen zur Landtagswahl 2019:

Hier fordert die AfD die Abschaffung der Inklusion an Schulen im Artikel 3 GG (Gleichheit vor dem Gesetz) und Artikel 7 GG (Schulwesen). Das, was die AfD hier will, ist mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren, weil die Abschaffung der Inklusion behinderter Menschen das verfassungsrechtlich geschützte Recht auf Gleichbehandlung und das Recht auf Bildung untergräbt.


Das sind einige zentrale Punkte, bei denen die AfD-Positionen im Widerspruch zum Grundgesetz stehen.


Die Religionsfreiheit oder die Europäische Integration abzuschaffen
kommt einer Abschaffung unserer sogenannten „Leitkultur“ gleich!
Das ist für mich KEINE zulässig Meinung!

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