Mein Staat hat sich in das Grundgesetz geschrieben, dass Atomwaffen verfassungswidrig sind Art. 26 Grundgesetz. Gleichzeitig gibt es in Büchel in der Eifel ein nuklear bewaffnetes Jagdbombergeschwader (JaBoG-33, Büchel in der Eifel). In der Fachsprache heißt das dann Nukleare Teilhabe.
Ich war dort in den 1980er Jahren einige Jahre selbst als Soldat im Flugsicherungsbereich tätig, und bin mit dem Zusammenhang zwischen unserem QRA-Bereich und dem Grundgesetz relativ schwer klar gekommen. Und falls Ihr Euch den Artikel wirklich ganz durchlest bei Wikipedia: Wir haben das wirklich geübt, dass die Flugzeuge wenige Minuten nach Alarmierung in der Luft sein müssen. Die etwas krasse Idee dahinter war, dass noch 2 Minuten später ja vielleicht der Flugplatz gar nicht mehr existiert – zumindest nicht mehr einsatzfähig …
Wenn ich mir angucke, was gerade seit 2022 im Osten vor sich geht, dann muss ich meinem Vater, (ein pensionierter Offizier) Abbitte leisten, wie sehr ich diesen Zwiespalt zwischen „Machen wir nun mit bei Atomwaffen oder nicht?“ immer für verlogen gehalten habe.
Ja – ich fände es halt immer noch besser, wenn wir uns ehrlich machen würden. Und das würde heißen, dass wir das Grundgesetz an der Stelle ändern. Das würde übrigens insbesondere eine Debatte im Volk erfordern, die man 1980 nicht hätte gewinnen können. Heute könnte man vermutlich … und das finde ich in einer Demokratie nicht unwichtig.
Es ist jedenfalls ganz ok, wenn Herr Putin weiß,
dass mit uns zu streiten keinen Spaß macht!
Man muss und man kann vielleicht nicht gut verstehen, wie ich da „um die Ecken denke“ und ich gestehe, meine Gedanken sind an dem Punkt ja wirklich etwas verworren, – aber ich befürchte halt noch etwas ganz anderes – und zwar:
Wenn der Staat etwas ansonsten vielleicht sogar Vernünftiges tut, und dabei mit den verschiedenen Gesetzesthemen letztlich gestaltungsmissbräuchlich umgeht, dann lädt das den Bürger ein, ebenfalls zu sagen, „Der Zweck heiligt die Mittel“.
