Patientendatenschutz ist ein herausforderndes Thema für Arzt und Patient. Die Herausforderung ist aus mehreren Gründen größer als in den meisten anderen Situationen:

  • Patientendaten sind besonders sensible Daten.
  • Für eine wirksame Einwilligung fehlen oft die Voraussetzungen.
  • Ärzte brauchen ihr knappes Personal „am Patienten“.

Wir gehen zum Arzt, weil es uns schlecht geht, und wir unterschreiben dann mit einer sehr geringen Freiwilligkeit das was man uns vorlegt. In der Regel besteht durch die Not, dass man behandelt werden muss eine gewisses Ungleichgewicht zwischen Arzt und Patienten, und zu einer Diskussion darüber sind wir in dem Moment gar nicht in der Lage!


Das erweckt Zweifel an der Freiwilligkeit, die aber zwingende Voraussetzung für eine wirksame Einwilligung nach ist (Link zum BfDI). Ich prüfe deshalb derzeit die folgende Lösung, die die allermeisten Verarbeitungsvorgänge auch ohne Einwilligung ermöglicht – sodass man dann nur für spezielle Vorgänge noch eine Einwilligung benötigt. Ich denke dabei an drei Komponenten:


1. Aushang in der Praxis

Den Informationspflichten zum Datenschutz kann ein Arzt auch durch einen Aushang in der Praxis nachkommen. Das könnte so aussehen:

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Gesundheitsdaten streng vertraulich und ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben sowie der ärztlichen Schweigepflicht. Dies umfasst die Datenverarbeitung zur Diagnostik, Therapie, Dokumentation, Abrechnung und Verwaltung. Ihre Daten werden nur dann an Dritte wie Labore, Apotheken und weitere Gesundheitsdienstleister weitergegeben, wenn dies für Ihre bestmögliche Behandlung erforderlich ist.

Wir nutzen technische und organisatorische Schutzmaßnahmen, um sicherzustellen, dass Ihre Daten jederzeit sicher sind und ausschließlich im Einklang mit den Datenschutzvorgaben verarbeitet werden.

Ein solcher Aushang wäre auch eine gute Vorgehensweise, um Patienten zu informieren. Eine Einwilligung ist somit für die allermeisten Verarbeitungsvorgänge in einer Arztpraxis gar nicht notwendig.


2. Einwilligungslösung

Obwohl eine Einwilligung häufig gar nicht notwendig ist, möchte ich noch kurz beschreiben, wo vermutlich die Grenze dieser Verarbeitung verläuft, und wann man dann doch eine Einwilligung von ihm braucht – zum Beispiel bei zusätzlichen unterstützenden Leistungen, die Bestandteil eines „erweiterten Behandlungsvertrages“ sind:

Für bestimmte unterstützende Leistungen, wie Erinnerungen an Vorsorgeuntersuchungen oder Empfehlungen, benötigen wir Ihre ausdrückliche Einwilligung. Wir bieten diese optionalen Leistungen an, um Ihre Gesundheit langfristig optimal zu fördern.

Falls Sie es wünschen, können Sie uns zudem umfassend bevollmächtigen, Ihre Gesundheitsdaten eigenverantwortlich für alle medizinisch sinnvollen Zwecke zu verwenden. Dies umfasst die umfassende Nutzung und Weitergabe Ihrer Daten für präventive, therapeutische und organisatorische Zwecke nach unserem Ermessen.


3. Behandlungsvertrag

Eine solche Einwilligung würde dann ähnlich lautend auch Bestandteil eines „erweiterten Behandlungsvertrages“ sein. Hier noch eine alternative Formulierung:

Dr. [Name des Arztes/der Ärztin] ist im Rahmen der ärztlichen Schweigepflicht und der geltenden Datenschutzvorschriften berechtigt, meine Gesundheitsdaten zur Diagnostik, Therapie, Dokumentation und Abrechnung zu verarbeiten. Eine weitergehende Nutzung meiner Daten erfolgt ausschließlich mit meiner ausdrücklichen Einwilligung.

Falls man sich in einer Arztpraxis dann doch auf den Text einer Einwilligungslösung entscheidet, dann könnte die in etwa so aussehen:

Ich willige hiermit ein, dass Dr. [Name des Arztes/der Ärztin] meine Gesundheitsdaten im Rahmen der ärztlichen Schweigepflicht und der gesetzlichen Datenschutzvorgaben eigenverantwortlich und nach seinem fachlichen Ermessen umfassend verarbeitet und, soweit notwendig, an Labore, Apotheken, weitere behandelnde Ärzte und Gesundheitsdienstleister weitergibt. Diese Einwilligung umfasst auch präventive, therapeutische und organisatorische Zwecke zur langfristigen Gesundheitsförderung.


Ich diskutiere diese Denkansätze derzeit mit diversen Ärzten, Apotheken und im Umfeld eines Krankenhauses. Die Meinungen gehen sehr auseinander, so dass ich diesen Artikel sicherlich noch öfter anpassen werde. Aktuell ist der Sachstand  vom 20.10.2024 abgebildet.

Es ist der Maßgabe meiner Arbeit im Datenschutzbereich, dass der Schutz personenbezogener Daten nicht etwa dadurch besser wird, dass man „möglichst viel Papier schwarz macht“, sondern dadurch, dass man Menschen dafür begeistert, mit diesem Thema bewusst und sorgfältig umzugehen.


Diskutieren Sie gern mit mir:
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