Wer aus der Arbeitslosigkeit heraus ein Unternehmen gründet, muss für die Beantragung von Gründungszuschuss zuvor die Tragfähigkeit des Businessplans durch eine „Fachkundige Stelle“ bewerten lassen.
Ich bin bei der IHK Braunschweig als solche „Fachkundige Stelle“ registriert, und darf solche Gutachten also abgeben (Link zur IHK)
Für Existenzgründerinnen und Existenzgründer arbeite ich pro bono.
Die Gesellschaft verändert sich.
Arbeit auch!
